Wegfall der Maskenpflicht

Wegfall der Maskenpflicht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz (lfSG) erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen.

Vor diesem Hintergrund wurde im bayrischen Ministerrat entschieden, die neugefasste 16. BaylfSMV zu erlassen. Dies hat Auswirkungen auf den Schulbetrieb ab dem kommenden Montag, 04. April 2022, im Wesentlichen in folgenden Punkten:

  1. Regelmäßige Testungen für Schüler*innen werden im bisherigen Rahmen fortgesetzt.
  2. Die „3G“-Regelung gilt weiterhin. D.h., dass der Zugang zum Schulgebäude für alle Personen nur möglich ist, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind.
  3. Es entfällt die Maskenpflicht für die Schüler*innen aller Jahrgangsstufen inklusive der Nachmittagsangebote. Grundsätzlich wird das Tragen der Maske in geschlossenen Räumen und Begegnungsflächen jedoch weiterhin empfohlen und kann freiwillig getragen werden.
  4. Für den Transport der Schüler*innen besteht von Seiten der Transportfirma Maskenpflicht. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet sich in einem Schreiben direkt an Sie. Bitte nehmen Sie die Inhalte des Schreibens zur Kenntnis. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung!

Bleiben Sie gesund!

M. Böck

Schulleiter

Ulrichschule