Bei Fragen zur Rückstellung wenden Sie sich bitte an die zuständige Sprengelgrundschule.
Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli 2027 und dem 30. September 2027 sechs Jahre alt werden, können beantragen, dass ihr Kind erst im nächsten Schuljahr eingeschult wird.
Sprengel
Die Ulrichschule ist nicht für alle Wohnorte zuständig. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Wohnort zum Schulsprengel der Ulrichschule gehört. → Schulsprengel prüfen