Religiöse Feiertage

Jüdische, christlich-orthodoxe und muslimische Schülerinnen und Schüler sind an bestimmten Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

Hier finden Sie eine Übersicht über die religiösen Feiertage der jeweiligen Religionsgemeinschaften.

Die Schule muss mindestens 2 Tage vor dem jeweiligen Feiertag von der Abwesenheit unterrichtet werden, dafür benötigen Sie eine Beurlaubung vom Unterricht oder Sie befreien Ihr Kind über das Elternportal.

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