Kooperation + Inklus.
Mit der Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes vom 20.7.2011 stehen Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf verschiedene Möglichkeiten der Beschulung zur Verfügung, u.a. können sie:
- auch weiterhin ein Förderzentrum besuchen, bzw. dort eingeschult werden
- die allgemeine Schule besuchen (soweit keine Einschränkungen nach Art.41 Abs.5 vorliegen)
- eine Partnerklasse der Förderschule besuchen
- eine Kooperationsklasse der allgemeinen Schule besuchen
- eine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ besuchen
Die Wahl des Förderortes wird sich nach den individuellen Förderbedürfnissen des Kindes und Angeboten innerhalb unseres Schulsprengels richten.